Beide Begehren würden den Ausbau der Windenergie in der Schweiz massiv behindern, so der Bundesrat. Gerade im Winterhalbjahr braucht es die Windenergie für die Energieziele der Schweiz. und damit die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, schwächen. Die Ziele aus dem Titel der Initiativen, der Schutz von Wäldern und Gemeinden, sind in der bestehenden Gesetzgebung umfasssend berücksichtigt.
Die Forderung, dass Nachbargemeinden bei der Standortplanung ein Vetorecht haben, entspricht nicht den Gepflogenheiten. Zur Waldschutzinitiative schreibt der Bundesrat: „Die Abstandsklausel von 150 Metern käme damit einem Technologieverbot nahe und verletzt auch dieverfassungsmässige Vorgabe nach einer breit gefächerten Energieversorgung“.
