Schaffhausen: Vereinfachter Bau von Windrädern

Schaffhauser Stimmvolk, 18.5.25: Bau von Windenergieanlagen wird vereinfacht, Windzins wird eingeführt.

Nach den Kantonen Neuenburg, Luzern und St. Gallen hat nun auch der Kanton Schaffhausen eine gesetzliche Grundlage für kantonale Verfahren geschaffen. So ist neu bei Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbarer Energie im kantonalen Interesse der Kanton für die Nutzungsplanung zuständig, sodass Nutzungsplanung sowie Baubewilligung konzentriert in einem Schritt erfolgen können. Zudem wird erstmals ein sogenannter „Windzins“ für Standortgemeinden eingeführt.

Am 18. Mai hat die Bevölkerung des Kantons Schaffhausen einem neuen Energiegesetz sowie einer Teilrevision des Baugesetzes zugestimmt. Letzteres ermöglicht unter anderem eine beschleunigte Umsetzung von Windenergieprojekten: Für Projekte von kantonaler Bedeutung, die im kantonalen Richtplan verankert sind, werden kantonale Zonen für erneuerbare Energien eingeführt und die dafür notwendigen Planungs- und Bewilligungsverfahren konzentriert, um eine zügige Genehmigung zu ermöglichen.

Regierungsrat erteilt Bewilligungen
Anstelle der Gemeinden übernimmt künftig der Kanton sämtliche Aufgaben in den Verfahren, wobei der Regierungsrat die Bewilligungen erstinstanzlich erteilt. Die betroffenen Gemeinden werden im Vorfeld vom Baudepartement angehört. „Damit ist der Kanton Schaffhausen bereits der vierte Kanton, der einerseits die Verfahren bündelt und andererseits dem Kanton die Planungs- und Bewilligungskompetenzen überträgt“, freut sich Olivier Waldvogel. Er ergänzt: „Auch der Kanton Zürich sieht eine entsprechende Regelung vor. Im Kanton Waadt können die Standortgemeinden die Übertragung an den Kanton beantragen.“

Einführung „Windzins“
Darüber hinaus sollen die Standortgemeinden im Kanton Schaffhausen von einem definierten „Windzins“ profitieren. Dieser garantiert eine Mindestvergütung für die Standortgemeinden. Weitere Abgaben, Steuern oder Beteiligungsmodelle bleiben wie bisher freiwillig möglich. Auch die Rückbaupflicht wurde gesetzlich verankert und muss finanziell über Bürgschaften oder Garantien abgesichert werden.

Text: Suisse Eole